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Vollzeitpflege; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 61 - Amt für Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Industriestr. 1
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1257
84347 Pfarrkirchen