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Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Industriestr. 1
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84347 Pfarrkirchen