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Die Anerkennung einer Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss beantragt werden.
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft bedarf zusätzlich zur Bestellung als Wirtschaftsprüfer der staatlichen Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind in den Merkblättern der Wirtschaftsprüferkammer beschrieben (siehe "Weiterführende Links").
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in den Merkblättern der Wirtschaftsprüferkammer beschrieben (siehe "Weiterführende Links"). Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
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