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Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts

Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 25 - Kommunales, Kultur, EuRegio, Wahlen

Öffnungszeiten

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