Logo Bayernportal

Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte

Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese dem zuständigen Eichamt spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.

Ansprechpartner - Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Bamberg

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.