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Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.
Gutenbergstr. 7
96050 Bamberg
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An der Hohensaas 2
95030 Hof
An der Hohensaas 2
95030 Hof
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.
Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr (z. B. im Handel), in der Medizin, im Arbeits- und Umweltschutz und bei der Polizei verwendet werden, müssen geeicht werden.