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Entdecker/-innen und Grundeigentümer/-innen können ab einem gewissem Objektwert und bei legalen Fundumständen eine Geldzahlung für archäologische Funde beanspruchen.
Seit 01.07.2023 gehört das Eigentum an archäologischen Funden in aller Regel dem Freistaat Bayern. Unter bestimmten Bedingungen haben die, auf deren Grund und Boden der Fund gemacht wurde (Grundeigentümer/-innen), und die, die den Fund gemacht haben (Entdecker/-innen), einen Anspruch auf eine Geldzahlung des Freistaates Bayern. Dieser heißt „Ausgleich“ für Grundeigentümer/-innen und „Belohnung“ für Entdecker/-innen. Zu den Bedingungen gehören vor allem ein gewisser Objektwert und legale Fundumstände.
Only when applying by proxy.
Keine
Die Leistung betrifft nur Funde, die seit 01.07.2023 im Gebiet des Freistaates Bayern gemacht wurden. Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.
Aufgrund der Neuheit der Leistung fehlen derzeit Erfahrungswerte zur üblichen Verfahrensdauer. Es ist mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von 4 Wochen bis 3 Monaten zu rechnen. Bei Fällen, deren Entscheidung umfangreiche Ermittlungen oder schwierige Rechtsprüfungen erfordert, kann die Verfahrensdauer länger sein.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Archaeological finds in Bavaria generally belong to the Free State of Bavaria. The municipality where the find is located can apply for the transfer of ownership to the Bavarian State Office for the Preservation of Monuments.
If you want to carry out measures on architectural or ground monuments or in the vicinity of such monuments, you generally require a permit in accordance with the German Monument Protection Act (DSchG).