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Feuerwehr- oder Helferführerschein; Beantragung der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erhalten.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

232 Führerscheinwesen

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