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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
            Wittelsbacherstraße 53
            
            83022 Rosenheim
        
                Postfach 100465
                
                83004 Rosenheim