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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Haibach

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
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Do
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und

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63808 Haibach

Postanschrift

Postfach 1165
63802 Haibach