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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 6
63808 Haibach
Postfach 1165
63802 Haibach