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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Neunburg vorm Wald

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Schrannenplatz 1
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