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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Bad Griesbach i.Rottal

Planen, Bauen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Terminvereinbarung unter +49 8532 792-0

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Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal

Postanschrift

Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal