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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Feldkirchen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen