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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Waldbüttelbrunn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn

Postanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn