Logo Bayernportal

Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Krün

SG 11 Allgemeine Verwaltung, Bürgerservice

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82494 Krün

Postanschrift

Rathausplatz 1
82494 Krün