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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Pfarrer-Kainz-Straße 6
94160 Ringelai
Pfarrer-Kainz-Straße 6
94160 Ringelai