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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Roggenburg

42 Bauordnungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • mittwochs nach Vereinbarung
  • dienstags zwischen 12 und 14 Uhr nach Vereinbarung

Hausanschrift

Prälatenhof 2
89297 Roggenburg

Postanschrift

Prälatenhof 2
89297 Roggenburg