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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Lautertal

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Frankenstr. 3
96486 Lautertal

Postanschrift

Postfach 1161
96485 Lautertal