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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Postfach 1260
91072 Herzogenaurach