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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Ruhstorf a.d.Rott

SG 2.2 - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Am Schulplatz 8 und 10
94099 Ruhstorf a.d.Rott

Postanschrift

Postfach 1155
94095 Ruhstorf a.d.Rott