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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Boos

Gemeinde Heimertingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Mi
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Hausanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen

Postanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen