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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.

Hausanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf

Postanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf