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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf
Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf