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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrBürgerbüro Pielenhofen: Di 14:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg
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