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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 102 - Wasser- und Abwasserrecht, Feldgeschworene, Archiv- und Registraturwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

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Hammelburger Str. 14
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