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Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.

Stadt Erlangen

Humanitäre Aufenthalte

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

Hausanschrift

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91052 Erlangen

Postanschrift

Rathausplatz 1
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