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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Gemeinde Kissing

Gemeinde Kissing

Hausanschrift

Pestalozzistr. 5
86438 Kissing

Postanschrift

Pestalozzistr. 5

86438 Kissing

Telefon

+49 8233 7907-0

Webseite

www.kissing.de/

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie