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Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 63 - Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr

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