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Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden aufweisen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren KI-bezogenen Ansätzen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden.
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Als junges Unternehmen beziehungsweise Start-up aus dem KI-Bereich können Sie eine anteilige Förderung für zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal 100.000 EUR pro Jahr bekommen. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können keine Förderung bekommen für
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:
Allgemein gilt:
Für die erste Verfahrensstufe ist eine Projektskizze mit folgenden Angaben nötig:
Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz stellen Sie wie folgt:
Abgabe: keine
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Beachten Sie aber den Bewertungsstichtag 15.10.2023 für Projektskizzen.
Die Vorlagefrist gilt nicht al Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt zu Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich Photonik oder Quantentechnologie durchführen wollen, können Sie eine Förderung bekommen.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.