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Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ansprechpartner - Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen

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