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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Stadt Ansbach

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Karlsplatz 7/9
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach