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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 UhrDie KFZ-Zulassung hat zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr mit Terminvereinbarung geöffnet.
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
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