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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Ab dem 1. April 2025 sind Vorsprachen und Erledigungen in der Führerscheinstelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können über das Terminbuchungsportal reserviert werden.
Zusätzlich gelten ab 01.04.2025 feste telefonische Sprechzeiten. Diese sind montags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können im Bedarfsfall auf telefonischem Wege einen Termin vereinbaren.
Am Hagen 59
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing