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Jugendhilfe in Strafverfahren; Mitwirkung

Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe in Strafverfahren begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 53 - Jugend und Familie

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