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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21)

Landratsamt Schweinfurt

Karl-Beck-Haus - Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte

Celtis Gymnasium

Grundschule Bergrheinfeld

Grundschule Röthlein

Grundschule Schonungen

Grundschule und Mittelschule Dittelbrunn

Grundschule und Mittelschule Poppenhausen

Grundschule und Mittelschule Sennfeld

Grundschule Werneck (Schulhaus Schleerieth)

Heideschule Schwebheim

Hugo-von-Trimberg Schule Niederwerrn

Mittelschule Bergrheinfeld

Mittelschule Gerolzhofen

Mittelschule Gochsheim

Mittelschule Werneck

Staatliche Realschule Schonungen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt (BSZ)

Leistungsdetails

Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.

Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

  • Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

    In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendgerichtshilfe.

Stand: 05.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz