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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Nürnberger Land - SG 43 - Amt für Familie und Jugend

Stand: 22.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz