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Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns muss durch den Nachsuchenführer bei der zuständigen Regierungen beantragt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
93039 Regensburg