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Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.
Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.
Sie können die betäubungsmittel- und grundstoffrechtliche Einordnung von Stoffen online oder per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Einordnung online beantragen:
Einordnung per Post oder E-Mail beantragen:
Prüfung je Stoff, der bereits in der Datenbank hinterlegt ist: 50,00 EUR
Gebühr: 50 EUR
Prüfung je Stoff, der neu recherchiert wurde: 70,00 EUR
Gebühr: 70 EUR
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.