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Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Regierungen führen die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).

Für Sie zuständig

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Regierungen
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Leistungsdetails

Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Sie sind auch übergeordnete Beschwerdestellen.

Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen und Wohnformen, die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen, oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.

Stand: 04.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention