Logo Bayernportal

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg