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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Vohburg a.d.Donau

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Standesamt:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - ohne Terminvereinbarung.

Für folgende Besuchszeiten im Einwohnermelde- und Standesamt ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend notwendig:
Montag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Ulrich-Steinberger-Platz 12
85088 Vohburg a.d.Donau

Postanschrift

Ulrich-Steinberger-Platz 12
85088 Vohburg a.d.Donau