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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: Montag 7:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Hausanschrift

Vacher Str. 25
90587 Obermichelbach

Postanschrift

Vacher Str. 25
90587 Obermichelbach