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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
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