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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Garching b.München

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
85748 Garching b.München

Postanschrift

Postfach 1453
85742 Garching b.München