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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

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Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 11:00 Uhr
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Fr
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+ nach Vereinbarung

Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.

Hausanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf

Postanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf