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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Köfering

Kassen- und Friedhofswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine im Passamt auch nach Vereinbarung möglich. Zahlungsmöglichkeiten: bar oder EC-Karte

Hausanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering

Postanschrift

Am Dorfplatz 1
93096 Köfering