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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Ausländerberatung ist am Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Postfach 1380
85371 Neufahrn b.Freising