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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Sachgebiet 1.1 - Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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