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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

Postanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf