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Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
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53175 Bonn
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Partner aus der Wissenschaft allein oder Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung für akademische Grundlagenprojekte oder übergreifende Technologieallianzen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese einen signifikanten Technologiebeitrag zur Beherrschung zukünftiger komplexer IT-Systeme versprechen. Eine Förderung ist in folgenden Bereichen möglich:
Sie können Förderung für basisorientierte Projekte oder Technologieallianzen beantragen.
Basisorientierte Projekte sind akademisch geprägte Einzel- und Verbundprojekte, die Themengebiete erforschen, die Voraussetzungen für viele Anwendungsfelder schaffen. Wie zum Beispiel Algorithmenentwicklung, Softwaremethoden oder Werkzeuge für Datenstrukturen. Als Voraussetzung für die Förderung müssen Sie eine Forschungsstrategie vorlegen.
Außerdem können Sie als breitausgerichteter Verbund aus Wissenschaft und Wirtschaft Förderung als Technologieallianz beantragen. Diese muss entweder eine breit ausgerichtete, branchenoffene Technologieinnovation schaffen oder branchenübergreifende Basistechnologien entwickeln und in die Anwendung bringen. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig.
Als Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung im nicht-wirtschaftlichen Bereich können Sie sich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/Ausgaben fördern lassen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie im Verbund eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Weitere Voraussetzungen für Unternehmen:
Allgemein gilt:
Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.
Für die 1. Verfahrensstufe, Projektskizze mit folgenden Angaben:
Das Antragsverfahren zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung stellen Sie wie folgt:
Abgabe: keine
Sie können Ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen.
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften? Dann können Sie über die Maßnahme "FH Europa" Fördergelder beantragen, mit denen Sie die Vorbereitung von EU-Fördermitteln finanzieren können.
Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.