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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Stadt Erlangen

Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Gebbertstraße 1
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Postanschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen