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Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 UhrDie KFZ-Zulassung hat zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr mit Terminvereinbarung geöffnet.
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
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